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Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer: Vor- und Nachteile, Muster, Sperrzeit

Aktualisiert am 2026-10-25
Kurz gesagtEin Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem frei vereinbarten Datum, ohne Kündigungsfrist und ohne Kündigungsschutz. Er muss schriftlich mit Unterschrift beider Seiten geschlossen werden (§ 623 BGB). Für Arbeitnehmer ist das größte Risiko die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von in der Regel zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Ein Widerrufsrecht gibt es nicht (BAG, 07.02.2019, 6 AZR 75/18) – unterschreibe also erst, wenn du Inhalt und Folgen geprüft hast.

Dein Arbeitgeber legt dir einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch – oder du willst selbst früher raus, als deine Kündigungsfrist erlaubt. In beiden Fällen gilt: Ein Aufhebungsvertrag kann ein guter Deal sein, aber er nimmt dir Rechte, die du bei einer Kündigung hättest. Hier liest du, worauf du als Arbeitnehmer achten musst. Den Überblick über alle Wege aus dem Job gibt die Anleitung Kündigung schreiben.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag) ist eine Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gemeinsam zu einem bestimmten Datum beenden. Anders als bei einer Kündigung:

Wie die Kündigung braucht auch der Aufhebungsvertrag die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift beider Seiten auf derselben Urkunde, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine Einigung per E-Mail ist unwirksam.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Vorteile

Nachteile

Sperrzeit vermeiden oder verkürzen

Die Agentur für Arbeit prüft, ob du einen wichtigen Grund hattest. Den musst du darlegen und nachweisen, wenn er in deiner Sphäre liegt (§ 159 Abs. 1 Satz 3 SGB III). Praktische Ansätze:

Lass dich vor der Unterschrift bei der Bundesagentur für Arbeit, deiner Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, wenn du keinen Anschlussjob hast.

Was in einen Aufhebungsvertrag gehört

Prüf jeden Entwurf auf diese Punkte:

  1. Beendigungsdatum – möglichst nicht vor Ablauf deiner regulären Kündigungsfrist, wenn du Arbeitslosengeld brauchst.
  2. Grund der Beendigung – neutral oder mit Hinweis auf die vermiedene Arbeitgeberkündigung.
  3. Abfindung – Höhe, Fälligkeit, „brutto“ oder „netto“.
  4. Vergütung bis zum Ende einschließlich Boni und anteiliger Sonderzahlungen.
  5. Resturlaub – nehmen oder abgelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  6. Freistellung – bezahlt, widerruflich oder unwiderruflich.
  7. Arbeitszeugnis – Note und Formulierung, am besten mit eigenem Entwurf (Anspruch nach § 109 GewO).
  8. Firmenwagen, Laptop, Diensthandy – Rückgabedatum.
  9. Ausgleichsklausel – prüfen, dass keine offenen Ansprüche (Überstunden, Provisionen) unter den Tisch fallen.

Aufhebungsvertrag Muster: zentrale Klauseln

§ 1 Beendigung. Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer ansonsten ausgesprochenen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist mit Ablauf des [30.06.2027] endet.

§ 2 Abfindung. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von [Betrag] Euro brutto, fällig mit der letzten Gehaltsabrechnung.

§ 3 Freistellung und Urlaub. Der Arbeitnehmer wird ab dem [01.04.2027] unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich freigestellt. Der Resturlaub von [12] Tagen wird auf die Freistellung angerechnet.

§ 4 Zeugnis. Der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.

§ 5 Schriftform. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Diese Klauseln sind ein Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung. Lass dir Zeit: Niemand kann dich zwingen, sofort zu unterschreiben. Ein Satz wie „Ich nehme den Entwurf mit und melde mich bis Freitag“ ist völlig normal.

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Häufige Fragen

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Nein. Laut Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 07.02.2019, 6 AZR 75/18) gibt es kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Vertrag ist nur unwirksam, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande kam.

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?

In der Regel ja: zwölf Wochen, wenn du ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis löst (§ 159 SGB III). Kein Problem ist das, wenn du direkt einen neuen Job antrittst. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?

Ja. § 623 BGB verlangt für Kündigung und Auflösungsvertrag die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Beide Seiten müssen dasselbe Papier eigenhändig unterschreiben.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Im Aufhebungsvertrag ist die Abfindung Verhandlungssache – halte Höhe, brutto/netto und Fälligkeit schriftlich fest.

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