Kündigung in der Probezeit: Frist, Muster und was du beachten musst
Der neue Job ist doch nicht das, was versprochen wurde – oder du hast ein besseres Angebot bekommen. In der Probezeit kommst du schneller raus als später. Hier steht, welche Frist gilt, wie du sie berechnest und wie das Schreiben aussieht. Die allgemeinen Regeln für jedes Kündigungsschreiben findest du in Kündigung schreiben.
Kündigungsfrist in der Probezeit: zwei Wochen
Laut § 622 Abs. 3 BGB kann das Arbeitsverhältnis „während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten“ mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Drei Punkte sind wichtig:
- Zu jedem Tag: Anders als die Grundfrist (vier Wochen zum 15. oder Monatsende) ist die Probezeitfrist an keinen Stichtag gebunden. Zugang am Dienstag → Ende am Dienstag zwei Wochen später.
- Nur wenn vereinbart: Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen. Steht dort keine, gilt von Anfang an die normale Kündigungsfrist für Arbeitnehmer.
- Längstens sechs Monate: Eine vertraglich längere Probezeit verlängert die kurze Frist nicht über sechs Monate hinaus.
Ein Tarifvertrag kann auch hier abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB) – etwa eine noch kürzere Frist oder eine Frist zum Monatsende. Schau also in deinen Vertrag, ob ein Tarifvertrag gilt.
Kündigung am letzten Tag der Probezeit
Entscheidend ist der Zugang der Kündigung, nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses. Geht deine Kündigung am letzten Tag der Probezeit beim Arbeitgeber ein, gilt noch die Zwei-Wochen-Frist – auch wenn das Arbeitsverhältnis dann erst nach Ablauf der Probezeit endet.
Beispiel: Du hast am 1. Mai 2026 angefangen, die Probezeit beträgt sechs Monate und endet am 31. Oktober 2026. Übergibst du die Kündigung am Freitag, 30. Oktober 2026, endet dein Arbeitsverhältnis zwei Wochen später, am 13. November 2026. Kommt die Kündigung erst am 2. November an, gilt schon die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende – Ende dann am 30. November 2026.
Plane bei der Zustellung Puffer ein: Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung ist der sicherste Weg.
Schriftform gilt auch in der Probezeit
Die kurze Frist ändert nichts an der Form. Auch in der Probezeit gilt § 623 BGB: Papier, eigenhändige Unterschrift, keine E-Mail, keine WhatsApp. Ein „Ich höre dann auf“ im Teammeeting beendet nichts.
Muster: Kündigung in der Probezeit
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
[Firma GmbH] Personalabteilung [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
[Ort], [TT.MM.JJJJ]
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit fristgerecht mit einer Frist von zwei Wochen zum [TT.MM.JJJJ], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift]
Zeugnis auch nach kurzer Zeit
Auch nach wenigen Wochen hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Ein einfaches Zeugnis bestätigt nur Art und Dauer der Tätigkeit – nach sehr kurzer Zeit ist das oft die bessere Wahl als ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung.
Sonderfall Ausbildung
Für Auszubildende gilt das Berufsbildungsgesetz. Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG) – schriftlich ist es trotzdem.
Folgen für Arbeitslosengeld und Lebenslauf
- Sperrzeit: Kündigst du selbst, ohne wichtigen Grund und ohne Anschlussjob, droht auch nach kurzer Zeit eine Sperrzeit. Sie dauert regulär zwölf Wochen, verkürzt sich aber auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin innerhalb von sechs Wochen geendet hätte (§ 159 Abs. 3 SGB III).
- Anspruch überhaupt? Arbeitslosengeld setzt eine Anwartschaftszeit voraus; nach einem kurzen Job zählt die Beschäftigung davor mit. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, sagt dir die Bundesagentur für Arbeit.
- Arbeitsuchend melden: Bei einer Zwei-Wochen-Frist hast du dafür nur drei Tage ab Kenntnis des Endes (§ 38 Abs. 1 SGB III).
- Lebenslauf: Eine kurze Station kannst du ehrlich aufführen. Im Gespräch reicht ein sachlicher Satz: „Die Aufgaben entsprachen nicht der Stellenbeschreibung, deshalb habe ich mich in der Probezeit neu orientiert.“
Wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigt
Der Arbeitgeber kann ebenfalls mit zwei Wochen kündigen, ohne Grund – das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 Abs. 1 KSchG). Willst du dich trotzdem wehren, etwa weil die Kündigung diskriminierend war, läuft die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG).
Wenn du dich direkt neu bewirbst, hilft ein aktueller Lebenslauf: Mit dem EuroCV-Builder ist er in wenigen Minuten fertig; Details unter Preise. Was vor und nach der Kündigung noch zu tun ist, steht in Richtig kündigen.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zwei Wochen, zu jedem beliebigen Tag, während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB). Ein Tarifvertrag kann davon abweichen.
Kann ich am letzten Tag der Probezeit noch mit zwei Wochen kündigen?
Ja. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis endet dann zwei Wochen später, auch wenn das nach dem Ende der Probezeit liegt.
Muss ich in der Probezeit einen Grund für die Kündigung nennen?
Nein. Als Arbeitnehmer brauchst du für eine ordentliche Kündigung keinen Grund. Die Kündigung muss aber schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB).
Gilt für Azubis dieselbe Frist?
Nein. In der Probezeit einer Berufsausbildung kann jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Die Probezeit dauert ein bis vier Monate (§ 20 BBiG).
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